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Wirtschaftsverwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht der Unternehmen: Genehmigungen, Auflagen, Untersagungen – und wie Sie darauf reagieren.

Eine Genehmigung, die nicht kommt. Ein Bescheid, der den Geschäftsbetrieb einschränkt. Eine Behörde, die auf Anträge nicht reagiert. Solche Vorgänge kosten Zeit und Geld – und häufig läuft parallel eine Frist.

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht umfasst als Querschnittsmaterie die für Unternehmen praktisch bedeutsamen Bereiche des Verwaltungsrechts. Es ist das Verwaltungsrecht für Unternehmen und bildet den Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber Behörden und öffentlichen Einrichtungen – im Verwaltungsverfahren, im Widerspruchsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten.

In welchen Situationen ich unterstütze

Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber Behörden und öffentlichen Einrichtungen. Dabei ist es gleichgültig, ob …

  • eine Untersagung ausgesprochen wurde, eine wichtige Genehmigung verweigert wird oder ein anderer Verwaltungsakt Probleme macht,
  • Ihr Unternehmen gegen einen Bescheid angehen will, erfolglos Widerspruch eingelegt hat, sich gegen die Folgen einer amtlichen Einschätzung oder Prüfung wehrt oder unter der Untätigkeit einer Behörde leidet,
  • Sie einer kommunalen, einer Landes- oder einer Bundesbehörde gegenüberstehen, es mit einer Fachbehörde, einer allgemeinen Verwaltungsbehörde oder einer sonstigen öffentlichen Einrichtung zu tun haben.

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht umfasst als Querschnittsmaterie die für Unternehmen in der Praxis relevanten Bereiche des Verwaltungsrechts. Es ist das „Verwaltungsrecht für Unternehmen“ und bildet einen Schwerpunkt im Beratungsangebot der Kanzlei.

Bereiche des Wirtschaftsverwaltungsrechts

Subventionsrecht

Wenn Fördermittel versagt, gekürzt oder nach Widerruf des Zuwendungsbescheids zurückgefordert werden.

Gewerberecht

Wenn eine Gewerbeuntersagung droht, eine Erlaubnis versagt wird oder die Zuverlässigkeit in Frage steht.

Handwerksrecht

Wenn es um die Eintragung in die Handwerksrolle, um Ausnahmebewilligungen oder um Streit mit der Handwerkskammer geht.

Gaststättenrecht

Wenn Erlaubnis, Sperrzeit oder Auflagen zum Betrieb den Geschäftsbetrieb einschränken.

Personenbeförderung

Wenn Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz versagt, befristet oder mit Auflagen versehen werden.

Verwaltungsrecht für Unternehmen

Die drei Grundkonstellationen im Überblick: Genehmigung erstreiten, Eingriffe abwehren, straf- und bußgeldrechtliche Folgen vermeiden.

Was kann ich für Sie tun?

Als Rechtsanwalt bin ich seit 2007 zugelassen und seit dieser Zeit durchgehend im Verwaltungsrecht tätig. Ich prüfe Ihren Vorgang, schätze die Erfolgsaussichten ein und entwickle daraus eine umsetzbare Handlungsempfehlung. Ist die gerichtliche Durchsetzung erforderlich, führe ich das Verfahren in allen Instanzen vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten.