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Arbeitsweise

Weshalb ich im Verwaltungsrecht arbeite

Der Rechtsstaat ist auf eine funktionierende Verwaltung angewiesen. Angesichts der Machtfülle der Behörde als Institution ist es zugleich unerlässlich, diese Macht einzuhegen: Wer von einer Verwaltungsentscheidung betroffen ist, muss sie auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen und gegebenenfalls korrigieren lassen können.

Diese Kontrollfunktion auf der Grundlage fachlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung in der Prozessführung vor den Verwaltungsgerichten auszuüben, ist für mich der Grund meines Engagements im Verwaltungsrecht. Ob Unternehmen, Verband oder Privatperson – mit anwaltlicher Vertretung können Sie sich mit der Verwaltung auf Augenhöhe auseinandersetzen.

Persönliche Betreuung

Mein Anspruch ist es, Ihnen qualitativ hochwertige Rechtsberatung und -vertretung sowie ein hohes Maß an persönlicher Betreuung zu bieten. Ich setze dem Ziel der Maximierung der Fallzahlen bewusst Grenzen, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, den Besonderheiten Ihres Anliegens tatsächlich gerecht werden zu können. Anwaltliche Massenabfertigung mit wechselnden Ansprechpartnern und die dabei auftretenden Reibungsverluste vermeide ich. Als Ihr Anwalt bin ich persönlich für Sie da und investiere meinen vollen Einsatz in Ihr Anliegen.

Lösungsorientierung

Mir ist wichtig, Sie nicht nur mit juristischen Abwägungen, allgemeinen Bedenken und Hinweisen auf mögliche Risiken zu konfrontieren. Meine Aufgabe sehe ich darin, für Ihr Anliegen konkrete Lösungen zu finden – umsetzbare Handlungsempfehlungen, die auf einer praxisorientierten Abwägung von Chancen und Risiken beruhen.

Spezialisierung

Ich beschränke mich auf ausgewählte Bereiche des Verwaltungsrechts. Dadurch kann ich die hohe Beratungsqualität gewährleisten, der ich mich verschrieben habe und die meine Auftraggeber zu Recht erwarten. Hinsichtlich dieser Themen verfüge ich über langjährige Expertise und vertieftes Wissen. Wenn Ihr Anliegen nicht in „meine“ Rechtsgebiete fällt, empfehle ich Ihnen lieber einen kompetenten, spezialisierten Kollegen.

Im Verwaltungsrecht bin ich vor allem für Unternehmen tätig – in Genehmigungs- und Antragsverfahren, in der Abwehr belastender Bescheide und in verwaltungsgerichtlichen Verfahren aller Instanzen.“