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Verwaltungsrecht für Unternehmen

Beratung und Vertretung gegenüber Behörden – aus Hamburg, bundesweit tätig.

Wenn eine Behörde Ihrem Unternehmen eine Genehmigung verweigert, den Betrieb mit Auflagen belegt oder einen belastenden Bescheid erlässt, entscheidet die rechtliche Reaktion über Zeit, Kosten und unternehmerischen Handlungsspielraum – und häufig läuft parallel eine Frist.

Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Unternehmen in den sie betreffenden Bereichen des Verwaltungsrechts (Wirtschaftsverwaltungsrecht).

Ich bin seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2013 in eigener Kanzlei auf ausgewählte Bereiche des Verwaltungsrechts spezialisiert. Für Unternehmen übernehme ich daneben die Gestaltung und Prüfung von Verträgen des unternehmerischen Geschäftsverkehrs.

Das Vorgehen leite ich aus Ihren unternehmerischen Interessen ab und stimme es eng mit Ihnen ab: von der Einschätzung der Erfolgsaussichten über die Verhandlung mit der Behörde bis zur Prozessführung vor den Verwaltungsgerichten. Sie haben durchgehend einen Ansprechpartner; eine Maximierung der Fallzahlen zulasten der Qualität ist damit bewusst ausgeschlossen.

Mehr zur Arbeitsweise

Wen ich berate

Das Mandantenspektrum reicht vom international tätigen mittelständischen Branchenführer mit Millionenumsatz über innovative Start-ups bis zum Handwerksbetrieb; vertreten sind dabei unter anderem Unternehmen aus der Abfallwirtschaft und der Düngemittelbranche.

Zum Mandantenkreis zählen ebenso Behörden und weitere Einrichtungen der öffentlichen Hand auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie Verbände, Vereine und Stiftungen. Beide Perspektiven des Verwaltungsverfahrens – die des Unternehmens und die der Behörde – sind mir daher aus der täglichen Praxis vertraut. Privatpersonen vertrete ich in ausgewählten Angelegenheiten.

Wobei ich unterstütze

Typische Anlässe, in denen Unternehmen mich beauftragen:

  • eine erforderliche Genehmigung oder Erlaubnis wird verweigert oder nur eingeschränkt erteilt,
  • die Behörde hält ein Vorhaben für genehmigungsbedürftig – das Unternehmen nicht,
  • ein belastender Bescheid schränkt den Geschäftsbetrieb ein oder untersagt eine Tätigkeit,
  • Auflagen und Nebenbestimmungen machen ein Vorhaben unwirtschaftlich,
  • die Behörde entscheidet über einen Antrag nicht,
  • aus einem verwaltungsrechtlichen Pflichtverstoß droht ein Bußgeld- oder Strafverfahren gegen handelnde Personen.

Das Verwaltungsrecht ist dadurch gekennzeichnet, dass auf einer Seite der Rechtsbeziehung ein Träger öffentlicher Verwaltung (eine Behörde, ein öffentliches Unternehmen etc.) steht. Es enthält rechtliche Vorgaben für die Verwaltungstätigkeit, das Verwaltungsverfahren sowie die Verwaltungsorganisation. Zum Verwaltungsrecht gehören so unterschiedliche Bereiche wie z.B. das öffentliche Baurecht, das Umweltrecht, das Gewerbe- und Handwerksrecht oder das Schulrecht. Der Behörde steht u.a. die Handlungsform des Verwaltungsakts zur Verfügung, mit dessen Erlass sie einseitig Recht setzen kann. Doch auch hoheitliches Handeln in dieser Form unterliegt vielfältigen rechtlichen Bindungen und muss rechtmäßig sein.

Vertragsrecht

Vertragsrecht ist für Unternehmen juristische Zukunftsvorsorge. Wenn es irgendwann Streit gibt, hängt es vom Vertrag ab, ob berechtigte Forderungen durchgesetzt und unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden können. Von der Entwicklung und Prüfung von AGB bis zu einem für Ihr Unternehmen optimierten Vertragsmanagement – nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie Beratung im gewerblichen Vertragsrecht wünschen.

  • Liefer- und Dienstleistungsverträge,
  • Kooperationsvereinbarungen,
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),
  • Vertragsprüfung und Risikobewertung,
  • rechtliche Begleitung laufender Geschäftsbeziehungen.

Rechtsgebiete

Öffentliches Baurecht

Umweltrecht (Symbolbild)

Umweltrecht

Abfallrecht (Symbolbild)

Abfallrecht

Düngemittelrecht

Wirtschaftsverwaltungsrecht

Schulrecht (Symbolbild)

Schulrecht

Vertragsrecht